Vom Bund 360 Franken pro Kilowatt, dazu der Steuerabzug – der bis Ende 2028 noch sicher greift – und je nach Wohnort kantonale und kommunale Beiträge: Dieser Leitfaden zeigt alle Förderungen für Solaranlagen 2026/2027, was sie konkret bringen, wie Sie sie beantragen und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Wer in der Schweiz eine Solaranlage auf seinem Dach installieren möchte, kann vom Bund Geld zurückfordern – und je nach Wohnort noch einmal von Kanton oder von der Gemeinde. Zusätzlich kann man einen Steuerabzug geltend machen, der bei vielen Hausbesitzern mehr ausmacht als nur die Förderung allein. Wenn man diese drei Faktoren kombiniert, senken diese die Investition um rund ein Drittel.
In diesem Blog zeigen wir Ihnen, welche Förderungen im Jahr 2026 und 2027 geltend gemacht werden können, wie viel sie konkret bringen, wie Sie sie beantragen und welche Fehler dabei vermieden werden müssen. Die Fördersätze des Bundes werden jährlich angepasst – wir aktualisieren diesen Blogbeitrag zudem, sobald neue Werte publiziert sind.

Die Förderung baut auf drei Ebenen auf: Bund, Kanton und Gemeinde. Dabei ist das wichtigste Instrument die Einmalvergütung des Bundes, die von der Pronovo AG – einer Tochter der Swissgrid – abgewickelt wird. Diese gilt schweizweit für alle Anlagen ab 2 Kilowatt Leistung und wird aus dem Netzzuschlag auf dem Strompreis finanziert.
Die vier Bausteine:
Mit der Kombination dieser Bausteine liegt die Amortisationszeit einer typischen Anlage bei 10 bis 15 Jahren – bei hohem Eigenverbrauch auch darunter.
Die Einmalvergütung wird einmalig nach der Inbetriebnahme der PV-Anlage ausbezahlt und besteht aus einem Leistungsbeitrag pro installiertem Kilowatt. Sie deckt höchstens 30% der Investitionskosten einer Referenzanlage – in der Praxis liegt der Anteil bei Einfamilienhaus-Anlagen meist zwischen 10 und 15%. Je nach Anlagengrösse und Nutzung gibt es drei Varianten.
Die KLEIV betrifft die grosse Mehrheit aller Anlagen, vom Eigenheim bis zum mittleren Gewerbedach. Dieser Antrag ist erst nach der Inbetriebnahme möglich; die Auszahlung erfolgt erfahrungsgemäss nach rund einem Jahr, teils länger. Sie müssen die Anlage also zunächst vollständig vorfinanzieren.
| Leistung der Anlage | Leistungsbeitrag | Beispiel |
|---|---|---|
| 2 bis 30 kW | 360 CHF pro kW | 10 kWp → 3'600 CHF |
| 30 bis 100 kW | 300 CHF pro kW | 50 kWp → 16'800 CHF* |
| Integrierte Anlagen bis 30 kW (Indach/Fassade) | 400 CHF pro kW | 10 kWp → 4'000 CHF |
Tabelle 1: KLEIV-Leistungsbeiträge 2026. *Bis 30 kW zu 360 CHF, darüber zu CHF 300. Ein separater Grundbeitrag wird für angebaute Standardanlagen nicht mehr ausgerichtet. Ausblick: Mit der geplanten EnFV-Änderung vom November 2026 sollen die Sätze für Anlagen unter 30 kW um 40 Franken steigen – voraussichtlich ab 2027.
Beispiel Eigenheim: Eine 10-kWp-Anlage kostet brutto rund CHF 28'000 bis 30'000. Die KLEIV bringt CHF 3'600, also rund 12%. Der grössere Hebel ist der Steuerabzug – dazu weiter unten.
Für Anlagen ab 100 Kilowatt gilt die GREIV. Der entscheidende Unterschied: Das Gesuch kann bereits vor dem Bau eingereicht werden, was Planungssicherheit für Gewerbe- und Mehrfamilienhausprojekte schafft. Eigenverbrauch wird ausserdem ausdrücklich zugelassen. Der Leistungsbeitrag liegt unter dem KLEIV-Satz und wird über den Tarifrechner der Pronovo ermittelt.
Die hohe Einmalvergütung richtet sich an PV-Anlagen, welche ihren gesamten Strom ins Netz einspeisen – etwa auf Scheunen, Lagerhallen oder Freiflächen. Sie kann bis zu 60% der Referenzkosten abdecken. Bis 150 Kilowatt gilt ein fester Beitrag, darüber wird die Förderung per Auktion vergeben, wobei Betreiber zwischen Einmalvergütung und gleitender Marktprämie wählen können. Für private Hausbesitzer ist die HEIV in der Regel nicht relevant.
Der Bund belohnt Konzepte für Anlagen, die im Winter mehr Strom liefern oder bereits genutzte Flächen doppelt nutzen. Dabei werden die Boni zur Grundförderung addiert.
Beispiel Fassadenanlage: Eine integrierte 20-kWp-Fassadenanlage erhält 20 × 400 = CHF 8'000 Leistungsbeitrag plus 20 × 400 = CHF 8'000 Neigungswinkelbonus – zusammen sind das CHF 16'000. Als angebaute Anlage wären es 20 × 360 plus 20 × 200, also CHF 11'200.

Hier wird es unübersichtlich – und genau deshalb lohnt sich ein genauerer Blick darauf. Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind gross: Einige zahlen substanzielle Zusatzbeiträge, andere gar nichts. Im Kanton Schwyz und im Kanton St. Gallen etwa gibt es keine direkten kantonalen PV-Beiträge; dort konzentrieren sich die Programme auf die Gebäudehülle und den Heizungsersatz. Andere Kantone fördern gezielt Speicher, Fassadenanlagen oder Winterstrom.
Auf Gemeindeebene ist das Bild noch vielfältiger. Städte wie Zürich, Winterthur oder Aarau haben eigene Programme, teils mit begrenztem Jahresbudget – wer spät dran ist, geht leer aus. Wir haben die wichtigsten Gemeinden in unserer Region einzeln aufbereitet:
Der schnellste Weg zur Antwort für Ihren Standort: Unser Förderrechner zeigt Ihnen nach Eingabe von Gemeinde und Grösse des Dachs, welche Beiträge für Sie relevant sind.
Neben den einmaligen Beiträgen erhalten Sie laufend finanzielle Mittel für Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen und ins Netz zurück einspeisen. Hier hat sich per 1. Januar 2026 Grundlegendes geändert.
Bisher legte jeder Netzbetreiber seinen Einspeisetarif selbst fest, mit Unterschieden von mehreren Rappen zwischen einzelnen Nachbargemeinden. Seit dem Jahr 2026 gilt schweizweit ein einheitliches Prinzip: Die Vergütung orientiert sich am vierteljährlich gemittelten Marktpreis. Für Solaranlagen mit einer Leistung unter 30 Kilowatt gilt ein gesetzlicher Mindestpreis von 6 Rappen pro Kilowattstunde. Die Vergütung liegt damit deutlich unter dem Bezugspreis – was den Eigenverbrauch also umso wichtiger macht.
Ebenfalls seit dem Jahr 2026: Neue Anlagen dürfen nur noch 70% ihrer Modulleistung ins Netz zurück einspeisen. Bestehende Anlagen müssen die Regel beim Wechsel des Wechselrichters umsetzen. Die Begrenzung wirkt praktisch nur bei Mittagsspitzen; der Grossteil der Jahresproduktion bleibt nutzbar. Mit Speicher, Wärmepumpe oder Wallbox lässt sich der Strom stattdessen selbst verbrauchen.
Zusätzlich zur Einspeisevergütung können Sie Herkunftsnachweise für Ihren Solarstrom verkaufen. Die Erlöse sind mit typischerweise 1 bis 3 Rappen pro Kilowattstunde bescheiden, aber ein Zusatzbeitrag zur Rendite.
Bei bestehenden Gebäuden gilt eine Photovoltaikanlage steuerlich als energetische Massnahme und damit als Unterhalt der Liegenschaft. Die Investitionskosten sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Übersteigt der Abzug das Einkommen im Investitionsjahr, kann der Rest auf die zwei nachfolgenden Steuerperioden übertragen werden. Bei Neubauten gilt dieser Abzug nicht.
Erhaltene Förderbeiträge werden vom abzugsfähigen Betrag abgezogen – Sie dürfen also nur die effektiv selbst getragenen Kosten geltend machen. Eine zusätzliche Besteuerung der Förderung als Einkommen gibt es dabei nicht.
Beispielrechnung: Investition CHF 28'000, KLEIV CHF 3'600, abzugsfähig CHF 24'400. Bei einem Grenzsteuersatz von 20% ergibt das rund CHF 4'900 Steuerersparnis – effektiv kostet die PV-Anlage damit rund CHF 19'500. Wie viel es bei Ihnen ist, hängt dabei von Kanton, Ihrem Einkommen und vom Grenzsteuersatz ab; die Bandbreite reicht von wenigen Prozent bis über ein Viertel der Investition.
Für Mehrfamilienhäuser und Nachbarschaften gibt es Modelle, um Solarstrom gemeinsam zu nutzen. Im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) beziehen mehrere Parteien eines Gebäudes den Strom einer Solaranlage; seit dem Jahr 2025 ist das auch virtuell mit den bestehenden Zählern möglich, was die Umsetzung stark vereinfacht. Seit dem Jahr 2026 erlauben lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) zudem den Stromaustausch zwischen benachbarten Grundstücken über das öffentliche Netz – wohlgemerkt zu reduzierten Netzkosten.
Der wirtschaftliche Effekt: Je mehr Strom innerhalb der Gemeinschaft verbraucht wird, desto weniger geht zum tiefen Einspeisetarif ins Netz. Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern ist das oft der entscheidende Rentabilitätsfaktor.

Der Bund fördert Batteriespeicher nicht. Einzelne Kantone und Gemeinden haben oder hatten Programme, die meisten sind aber ausgelaufen oder wurden reduziert. Ob an Ihrem Standort etwas verfügbar ist, zeigt der Förderrechner. Wirtschaftlich rechnet sich ein Speicher heute in erster Linie über den höheren Eigenverbrauch – nicht über die eigentliche Förderung.
Für den Ersatz von fossilen Heizungen durch Wärmepumpen gibt es in nahezu allen Kantonen Beiträge über das Gebäudeprogramm. Die Kombination mit einer Photovoltaikanlage lohnt sich doppelt: Die Wärmepumpe verbraucht den Solarstrom direkt und hebt den Eigenverbrauch deutlich an.
Einige Kantone unterstützen private Ladestationen, teils mit Zusatzbeiträgen für bidirektionales Laden. Auch hier lohnt sich die Abfrage im Förderrechner, da die Programme häufig wechseln.
Benötigte Unterlagen für Pronovo: Das Inbetriebnahmeprotokoll, der Sicherheitsnachweis (SiNa), die Rechnungen mit Kostenaufstellung, technische Datenblätter von Modulen und Wechselrichter sowie Fotos der Anlage gehören zu den Unterlagen, welche dort verlangt werden.
Häufige Fehler: Die Anlage wird vor der Netzbewilligung in Betrieb genommen, kommunale Fristen werden verpasst, eine unvollständige Modulliste oder ein fehlender Sicherheitsnachweis. Ein erfahrener Installationsbetrieb kennt all diese Stolpersteine und wickelt die Anträge für Sie ab.
| Beschreibung | 10 kWp Einfamilienhaus | Anteil in % |
|---|---|---|
| Investition brutto | 28'000 – 30'000 CHF | 100 % |
| Einmalvergütung KLEIV | – 3'600 CHF | ca. 12 % |
| Steuerersparnis (ca. 20 %) | – 4'900 CHF | ca. 17 % |
| Effektive Kosten | 19'500 – 21'100 CHF | ca. 70 % |
Tabelle 2: Beispielrechnung für eine 10-kWp-Anlage. Kantonale oder kommunale Beiträge kommen je nach Standort hinzu.
Dazu kommen jährlich rund CHF 1'000 bis 1'500 Ersparnis beim Netzbezug und die Einspeisevergütung für Überschüsse. Bei hohem Eigenverbrauch – etwa mit Wärmepumpe oder dem Elektroauto – amortisiert sich die Anlage in der Regel in 10 bis 15 Jahren; danach liefert sie noch mindestens ein Jahrzehnt praktisch kostenlosen Strom. Was Ihre Anlage konkret kosten würde, zeigt unser Blogbeitrag zu den Kosten einer Photovoltaikanlage.
Vom Bund CHF 360 pro Kilowatt – bei einer typischen 10-kWp-Anlage also CHF 3'600. Dazu kommt der steuerliche Abzug, der je nach Einkommen CHF 3'000 bis über CHF 7'000 wert sein kann, und allfällige kantonale oder kommunale Beiträge.
Die Bundesförderung (KLEIV) beantragen Sie erst nach der Inbetriebnahme der Solaranlage. Kantonale und kommunale Programme verlangen den Antrag dagegen oft schon vor dem Baubeginn – prüfen Sie das unbedingt vorher.
Rechnen Sie mit rund einem Jahr ab dem Zeitpunkt des Gesuchseingangs bei Pronovo, in Stosszeiten kann es auch länger dauern. Wichtig: Die Investition muss dabei vollständig vorfinanziert werden.
Nicht direkt. Erhaltene Beiträge reduzieren den Betrag, den Sie steuerlich abziehen dürfen. Sie versteuern also nicht die Förderung, sondern dürfen nur die selbst getragenen Kosten geltend machen.
Die Einmalvergütung des Bundes bleibt bestehen; die Sätze werden jedes Jahr neu angepasst. Der Steuerabzug für Ihre PV-Anlage fällt jedoch mit der Eigenmietwert-Abschaffung per 1. Januar 2029 bei der direkten Bundessteuer weg; ob Ihr Kanton ihn weiterführt, ist noch offen – deshalb lohnt sich die Realisierung bis Ende des Jahres 2028.
Die Förderlandschaft ist dreistufig, uneinheitlich und in Bewegung – aber wer sie kennt, holt bei einer typischen Anlage rund ein Drittel der Investition wieder zurück. Die Bundesförderung ist gesetzt, der Steuerabzug ist bis Ende 2028 der grösste Hebel, und kantonale oder kommunale Beiträge sind der Bonus, auf den man nicht verzichten sollte.
Unser Förderrechner zeigt es Ihnen in weniger als zwei Minuten – und unser Solarrechner, was Ihre Solaranlage effektiv kostet. Beides ist kostenlos und unverbindlich.
Zum FörderrechnerZum SolarrechnerTransparenzhinweis: Alle Förder- und Steuerangaben in diesem Beitrag basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen (u. a. Pronovo, Bundesamt für Energie, Swissolar; Stand September 2026) und wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Die Fördersätze werden jährlich angepasst; massgeblich sind ausschliesslich die aktuellen Publikationen von Pronovo sowie der zuständigen Kantone und Gemeinden. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr und keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
Zuletzt aktualisiert: September 2026